Vermögensgegenstand, zulässiger | PATRIZIA GrundInvest
Finanzlexikon Immobilien-Fachwissen von A bis Z Vermögensgegenstand, zulässiger Bezeichnung des Anlagegegenstandes, in den ein alternativer Publikums-AIF laut KAGB investieren darf. Dazu gehören u. a. Sachwerte wie Immobilien, Grundstücke einschl. Wald-, Forst- und Agrarland, Schiffe,…