Mehr Informationen "Über uns" finden Sie hier.
Sie als Anleger können uns gerne Ihre Adressdaten und steuerliche Daten per Mail unter anleger.grundinvest@patrizia.ag mitteilen oder das Formular im Formularcenter verwenden.
Aus Datenschutzgründen benötigen wir für die Änderung von Kontodaten eine schriftliche Weisung des Anlegers. Hierzu haben wir ein Dokument im Formularcenter bereitgestellt. Bitte ergänzen Sie die Daten und senden Sie uns das vom Anleger unterschriebene Formular gerne per Mail zurück.
Bei Fragen können Sie uns auch gerne Ihr Anliegen per Mail unter anleger.grundinvest@patrizia.ag mitteilen oder uns unter 0821/50910-444 kontaktieren.
Bitte teilen Sie uns nach Bekanntwerden des Todesfalls mit, wann der Anteilseigner verstorben ist. Für die weitere Abwicklung des Nachlasses haben wir einen Leitfaden mit Checkliste für die benötigen Erbunterlagen sowie ein Umschreibungsformular im Formularcenter bereitgestellt. Bei Fragen können Sie uns auch gerne Ihr Anliegen per Mail unter anleger.grundinvest@patrizia.ag mitteilen oder uns unter 0821/50910-444 kontaktieren.
Die Übertragung von Anteilen im Rahmen einer Schenkung erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag ausschließlich zum Jahresende. Für die weitere Abwicklung der Schenkung haben wir einen Leitfaden sowie den Schenkungsvertrag im Formularcenter bereitgestellt.
Bei Fragen können Sie uns auch gerne Ihr Anliegen per Mail unter anleger.grundinvest@patrizia.ag mitteilen oder uns unter 0821/50910-444 kontaktieren.
Für die Abwicklung von Übertragungen fallen je nach Vorgang unterschiedliche Gebühren an:
Zur Nutzung des Investorenportals muss PATRIZIA GrundInvest eine gültige E-Mailadresse des Anlegers vorliegen, aus Datenschutzgründen benötigen wir diese in schriftlicher Form. Hierzu haben wir ein Dokument im Formularcenter bereitgestellt.
Bitte ergänzen Sie die Daten und senden Sie uns das unterschriebene Formular per Mail zurück. Die Zugangsdaten für das Investorenportal werden im Anschluss daran verschickt, die Nutzung des Portals ist sofort möglich.
Ein AIF ist ein Investmentvermögen, an dem sich (auch) Privatanleger beteiligen können. Die gesetzlichen Vorgaben für Publikums-AIF sind besonders streng, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Privatanleger weniger über unternehmerische Beteiligungen an Vermögensgegenständen wie z. B. Immobilien wissen, als professionelle Anleger. Publikums-AIF dürfen nur in bestimmte Vermögensgegenstände investieren. Es wird unterschieden nach risikogemischten und nicht risikogemischten AIF. Im Gegensatz dazu steht der alternative Spezial-AIF, der weniger strengen Vorgaben unterliegt, an dem sich aber nur professionelle Anleger und (semi-)professionellen Anleger beteiligen können.
Eine Beteiligung an einem Immobilien-AIF ist insbesondere für Anleger und Investoren geeignet, die eine Immobilienanlage ohne eigenen Verwaltungsaufwand suchen. Ein AIF von PATRIZIA wird durch professionelle Portfolio- und -Assetmanager verwaltet.
Dabei kann der Anleger sich mit relativ geringem Kapitaleinsatz an großvolumigen Immobilien beteiligen. Langfristig kann ein Investment in einen Immobilien-AIF einen gewissen Inflationsschutz bieten. Generell sollten Anleger bereit sein, das eingesetzte Kapital langfristig zu investieren.
Das Beteiligungsangebot ist auf Anleger zugeschnitten, die als natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Anleger ihren Anteil an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten und diesen Anteil nicht fremdfinanzieren.
An dem AIF können sich auch (semi-)professionelle und professionelle Anleger im Sinne des KAGB beteiligen. Es können sich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften (soweit nicht aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen ausgeschlossen) und Stiftungen im Rahmen der Kapitalerhöhungen gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft über den Treuhandkommanditisten als Treugeber beteiligen.
Die von PATRIZIA GrundInvest angebotenen Fonds eignen sich in vielen Fällen zur Optimierung der Portfoliostruktur, zur Diversifizierung und für den langfristigen Vermögensaufbau.
Die Wertentwicklung von Immobilienfonds ist weitestgehend unabhängig vom täglichen Börsengeschehen und der Stimmung an den Finanzmärkten. In erster Linie ist der Erfolg von der Geschäftstätigkeit der jeweiligen Gesellschaft und der zugrunde liegenden Anlagestrategie abhängig.
Zusätzlich bieten Immobilienfonds die Chance auf einen Inflationsausgleich (z. B. durch indexierte Mietverträge) und somit auf realen Vermögenserhalt.
Neben den bereits genannten Punkten zeichnen sich Immobilien-AIF auch durch eine im Vergleich zu anderen Anlageklassen und Anlageprodukten hohe Transparenz aus. Sie als Investor haben von Beginn an einen umfassenden Einblick und können sich anhand des Verkaufsprospektes Kenntnisse zu allen Details rund um die Immobilie und das Fondskonzept verschaffen.
Bei „Risikogemischten Fonds“ ist eine Beteiligung ab 5.000€ möglich, höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 Euro ohne Rest teilbar sein. Bei „Nicht risikogemischten Fonds“ beträgt die Mindestbeteiligungssumme jedes Anlegers grundsätzlich 20.000 Euro, höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 Euro ohne Rest teilbar sein. Entsprechende Information zur Mindestanlagesumme und zur Stückelung finden Sie für alle Fondsangebote im jeweiligen Verkaufsprospekt.
Bei jeder Immobilieninvestition entstehen einmalige und laufende Kosten, so auch bei den von PATRIZIA GrundInvest angebotenen Fonds.
Bei Zeichnung eines Immobilienfonds ist einmalig ein Ausgabeaufschlag (Agio) von 5,00 % zu entrichten. Die weiteren Initialkosten sowie die laufenden Kosten pro Jahr werden in den jeweiligen Anlagebedingungen des Fonds detailliert beschrieben. Hierunter fallen z. B. Kosten für das Fondsmanagement durch PATRIZIA sowie die Kosten für den Jahresbericht.
Zudem kann eine erfolgsabhängige Vergütung in Rechnung gestellt werden.
Falls eine derartige Klausel vorhanden ist, wird die erfolgsabhängige Vergütung in der Regel nur berechnet, wenn die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer geleisteten Einlage und darüber hinaus in Höhe der vorab prognostizieren Verzinsung (z. B. 5,0 % p.a.) für den Zeitraum vom Beitritt bis zum Berechnungszeitpunkt (i. d. R. bei Fondsauflösung) erhalten haben.
Ausführliche Informationen zu den Kosten enthalten der Verkaufsprospekt, die wAI, sowie die Ex-ante Kosteninformation.
Die laufende kaufmännische und technische Immobilienbewirtschaftung wird durch PATRIZIA GrundInvest ausgeübt, indem die dafür in Betracht kommenden Entscheidungen, insbesondere solche, die wesentliche Auswirkungen auf die Rentabilität aus den Immobilienanlagen haben können, durch erfahrene Portfoliomanager der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeübt werden.
Dies beinhaltet z. B. Entscheidungen über den Abschluss oder die Beendigung von Mietverträgen und über die Genehmigung von Jahresbudgets für die Bewirtschaftung der Immobilien. Zudem steht das Portfoliomanagement in engem Kontakt mit dem zuständigen Assetmanager und dem Facility Management, um zeitnah über alle Entwicklungen informiert zu sein.
Die Fondsgesellschaft veröffentlicht den ersten Jahresbericht innerhalb der gesetzlichen Frist nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres, spätestens zum 30.06. des Folgejahres.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden von einem durch Gesellschafterbeschluss bestellten vereidigten Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Kosten der Gesellschaft geprüft. Die Jahresberichte bzw., sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Halbjahresberichte der Fondsgesellschaft sind wahlweise als pdf-Download auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf einem dauerhaften Datenträger erhältlich.
Zudem wird der Jahresbericht im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Gesellschafter haben auch das Recht, jederzeit von dem geschäftsführenden Kommanditisten Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen.
Für die Zeichnung von Immobilien-AIF benötigen Sie kein Wertpapierdepot. Die Verwahrung der Anteile übernimmt ein Treuhänder. Dies ist bei Fonds von PATRIZIA GrundInvest die PATRIZIA GrundInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.
Der genannte Treuhänder führt für alle Anleger ein Register mit den persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.
Aufgaben des Treuhänders sind neben der Verwahrung der Finanzinstrumente und Gelder des Fonds auch die Kontrolle der Anteilswertermittlung, Ertragsverwendung und anderer Geschäftsvorfälle.
Derzeit können die von PATRIZIA GrundInvest angebotenen Fonds nicht regelmäßig (z. B. monatlich) bespart werden. Eine Beteiligung ist nur im Rahmen der Zeichnungsphase mittels Einzahlung der kompletten Zeichnungssumme, zzgl. Ausgabeaufschlag (Agio), möglich.
Bevor eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, wie z. B. PATRIZIA GrundInvest, Anteile von geschlossenen Investmentvermögen an (Privat)anleger vertreiben darf, ist eine Zulassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) durch die BaFin erforderlich.
Darüber hinaus prüft die BaFin jeden alternativen Investmentfonds vor dem Platzierungsstart. Hierbei zeigt die KVG die beabsichtigte Aufnahme des Vertriebs von Anteilen gegenüber der BaFin an und fügt die gesetzlich geforderten Unterlagen bei. Die BaFin prüft, ob die Unterlagen und Angaben vollständig sind und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Ist dies der Fall, teilt sie der KVG mit, dass mit dem Vertrieb begonnen werden darf.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, die wAI (wesentlichen Anlegerinformationen) und Angaben von wesentlicher Bedeutung im Verkaufsprospekt während der Platzierungsphase auf dem neusten Stand zu halten.
Während der geplanten Haltedauer des Anlageobjekts über einen Zeitraum von rund zehn Jahren werden, bezogen auf den Beteiligungsbetrag (ohne Ausgabeaufschlag), durchschnittliche Auszahlungen von 4,0 % bis 5,0 % p. a. vor Steuern an die Anleger angestrebt. Falls im Rahmen der Veräußerung des Anlageobjekts zusätzliche Erträge, z. B. durch Wertsteigerungen generiert werden können, werden diese, ggf. unter Abzug einer erfolgsabhängigen Vergütung für PATRIZIA, an die Anleger ausbezahlt. Details hierzu finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt.
Aktuell werden die Auszahlungen an die Anleger für alle Fonds einmal pro Jahr vorgenommen. Die Auszahlungen erfolgen jeweils zum 30.06. für das vorangegangene Geschäftsjahr. Für Fonds, die z. B. im Kalenderjahr 2018 gezeichnet werden, erfolgt die Auszahlung erstmalig anteilig zum 30.06.2019.
Der Anleger geht als Kommanditist der Fondsgesellschaft eine unternehmerische Beteiligung mit den damit verbundenen Chancen und Risiken ein. Aufgrund dieser Tatsache kann das eingesetzte Kapital nicht garantiert sein.
Insbesondere unterliegen die hier angebotenen Produkte nicht der gesetzlichen Einlagensicherung, wie dies z. B. bei Spareinlagen oder Tagesgeldern der Fall sein kann. Im Verkaufsprospekt jedes Fonds finden Sie unter der Rubrik „Risiken“ eine detaillierte Zusammenstellung zu den Risiken des entsprechenden Fondsangebots.
Der Anleger erzielt bei einer Beteiligung an einem Immobilien-AIF in der Regel vermögensverwaltende Einkünfte im Wesentlichen aus Vermietung und Verpachtung sowie in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern er als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen hält.
In Einzelfällen kann sich die Steuersituation auch anders darstellen. Informationen zur steuerlichen Einkunftsart finden Sie für jedes Fondsangebot im jeweiligen Verkaufsprospekt.
Bei der Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses werden Abschreibungen und Werbungskosten berücksichtigt. In der Praxis führt dies in der Regel dazu, dass das steuerliche Ergebnis deutlich niedriger ist als die geplante Auszahlung.
Das folgende fiktive Beispiel kann Ihnen hierzu einen groben Überblick verschaffen:
Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft beträgt für den Zeitraum der ersten zehn Jahre (2018 bis 2027) rund 2,25 % p.a. des Eigenkapitals. Dies bedeutet in einer exemplarischen Betrachtung, dass bei einem angenommenen Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ insgesamt Steuern in Höhe von ca. 1,00 % zu entrichten wären. Bei einer Auszahlung von 5,00 % vor Steuern würde dies zu einer Auszahlung von ca. 4,00 % nach Steuern führen. Etwaige kirchensteuerliche Effekte sind dabei nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Information zum steuerlichen Ergebnis finden Sie für jedes Fondsangebot im jeweiligen Verkaufsprospekt.
Das steuerliche Ergebnis wird dem Anleger gemäß seiner Beteiligungsquote zugerechnet und anschließend im Rahmen des Feststellungsbescheides automatisch dem Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt.
Soweit dem Anleger eigene Aufwendungen aus seiner Beteiligung entstanden sind (sog. Sonderwerbungskosten), kann er diese der Fondsgesellschaft bis Ende Februar des Folgejahres mitteilen. Diese werden dann im Rahmen der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt und mindern den Ergebnisanteil des Anlegers entsprechend.
Sonderwerbungskosten müssen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres unter Vorlage von Belegen schriftlich der Steuerkanzlei der Fondsgesellschaft mitgeteilt werden. Hierzu haben wir Ihnen die Formulare im Formularcenter bereitgestellt.
In der Regel sieht die Anlagestrategie vor, dass die Immobilien nach dem Erwerb voraussichtlich für rund zehn Jahre gehalten werden. Danach werden bei entsprechend günstiger Marktsituation eine Veräußerung der Immobilie und eine anschließende Liquidation der Fondsgesellschaft angestrebt.
Ob nach rund zehn Jahren tatsächlich eine für den Verkauf günstige Marktsituation besteht, ist aus heutiger Sicht nicht mit abschließender Sicherheit zu beurteilen. Daher sieht die Anlagestrategie vorsorglich vor, dass für den Fall, dass nach rund zehn Jahren keine entsprechend günstige Marktsituation für eine Veräußerung und Liquidation besteht, das Anlageobjekt zunächst weiter gehalten und vermietet werden soll.
Die Fondslaufzeit wird deshalb bei Fonds von PATRIZIA GrundInvest in der Regel um fünf bis sechs Jahre länger bemessen als die gemäß der Anlagestrategie vorgesehene Haltedauer. Auch ein Verkauf des Anlageobjektes vor Ablauf der gemäß Anlagestrategie vorgesehenen Haltedauer ist grundsätzlich möglich. Ausführliche Informationen zur möglichen Dauer der Fondsgesellschaft enthält der Verkaufsprospekt.
Eine ordentliche Kündigung der Fondsanteile ist nicht möglich. Die Anteile der angebotenen Fonds sind nicht mit klassischen börsennotierten Wertpapieren, wie z. B. Aktien, vergleichbar. Aktuell existiert für diese Anteile keine Wertpapierbörse oder ein vergleichbarer Handelsplatz.
Grundsätzlich können Anleger unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen ihre Anteile veräußern, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund geringer Handelsvolumina und der Zustimmungsbedürftigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft zum Verkauf ist ein Veräußerung von Anteilen jedoch stark eingeschränkt und in keiner Weise sichergestellt.
In besonderen Fällen, wie z. B. längerer Arbeitslosigkeit oder dauerhafter Berufsunfähigkeit, besteht ein Ankaufsangebot der PATRIZIA SE für Anteile bis zu einem Nominalwert von 50.000 Euro pro Anleger und Fonds. Der Rücknahmepreis richtet sich nach dem jüngsten veröffentlichten Anteilswert abzüglich 15 Prozent.
Die Einzahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzug. Der Lastschrifteinzug erfolgt immer zum 20. des Folgemonats nach Zeichnung. Voraussetzung hierfür ist, dass die unterschriebenen Originale der Beitrittsunterlagen bis zum 10. des Folgemonats bei dem Dienstleister eFonds vorliegen (eFonds AG, Albert-Roßhaupter-Straße 43, 81369 München).
Die angebotenen Immobilienbeteiligungen können Sie jederzeit über einen Vertriebspartner zeichnen. Ihr Finanzberater wird anhand der Verkaufsunterlagen alle für Sie wichtigen Aspekte erläutern. Investoren, die keine Anlageberatung benötigen, können die angebotenen Fonds zu den gleichen Konditionen online über die Webseiten vieler Vertriebspartner oder direkt bei PATRIZIA GrundInvest zeichnen.