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Die Anleger von geschlossenen Immobilien-AIF erzielen im Rahmen ihrer Beteiligung in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie in geringem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen. Voraussetzung ist, dass der Anleger als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen gehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Einkunftsart jedes AIF´s unterschiedlich sein kann und vom oben dargestellten Regelfall abweichen kann. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt.