Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Kommanditist, Geschäftsführender Kommanditist

Bezeichnung für den beschränkt haftenden Gesellschafter (Anleger) einer Kommanditgesellschaft.

Die Haftung des Kommanditisten ist grundsätzlich auf die von ihm geleistete Haftsumme begrenzt.

Im Gegenzug ist der Kommanditist auf die Geltendmachung bestimmter Mitwirkungs- und Kontrollrechte beschränkt und von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Werden dem Kommanditisten zusätzlich Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt, spricht man von einem geschäftsführenden Kommanditisten.