Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Gesellschafter / Gründungsgesellschafter

Gründungsgesellschafter sind Gesellschafter, die bei der Gründung einer Gesellschaft Geschäftsanteile übernehmen. Dies können grundsätzlich „Natürliche Personen, Juristische Personen, Personengesellschaften und Stiftungen sein.

Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft oder auch ähnlichen Personenmehrheiten nach ausländischem Recht, ist sowohl für Kommanditisten als auch für Treugeber ausgeschlossen.