Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Alternativer Investmentfonds / (AIF) / Alternativer Publikums-AIF

Ein Investmentvermögen, das nach den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgelegt wird und von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet wird. Im Gegensatz zu den sog. OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere bzw. Wertpapierfonds) wird das Vermögen bei AIF nicht in verbriefte Werte (wie z. B. Wertpapiere, Zertifikate), sondern in reale Vermögensgegenstände (z. B. in Flugzeuge, Schiffe oder Immobilien) investiert.

AIF gibt es in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: offene AIF (z. B. offene Immobilienfonds) und alternative AIF (Fonds von PATRIZIA GrundInvest).

Ein AIF ist ein Investmentvermögen, an dem sich (auch) Privatanleger beteiligen können. Die gesetzlichen Vorgaben für alternative Publikums-AIF sind besonders streng, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Privatanleger weniger über unternehmerische Beteiligungen wissen als professionelle Anleger. Alternative Publikums-AIF dürfen nur in bestimmte Vermögensgegenstände investieren. Es wir unterschieden nach risikogemischten und nicht risikogemischten AIF. Im Gegensatz dazu steht der alternative Spezial-AIF, der weniger strengen Vorgaben unterliegt, an dem sich aber nur professionelle Anleger und (semi-)professionelle Anleger beteiligen können.