Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Risikomischung

Nach den Vorgaben des KAGB dürfen alternative Publikums-AIF in der Regel nur nach dem Grundsatz der Risikomischung aufgelegt werden. Eine Risikomischung ist dann gegeben, wenn das Kapital in mindestens drei verschiedene Sachwerte / Immobilien investiert und im Wesentlichen gleich verteilt ist. Der Grundsatz der Risikomischung kann jedoch auch erfüllt sein, wenn ein Objekt von mehreren unterschiedlichen Mietern bewirtschaftet wird.

Neben risikogemischten AIF können aber auch nicht risikogemischten AIF aufgelegt werden. Hier ist der Erwerb für einen Privatanleger nur möglich, wenn er mindestens 20.000 EUR investiert und seinen Sachverstand, sowie seine Kenntnisse und Erfahrungen, der Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine entsprechende Erklärung bestätigt.