Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Mietspiegel

Der Mietspiegel veröffentlicht die ortsüblichen Vergleichsmieten für Wohnungen und Häusern in Städten und Gemeinden. Sinn und Zweck ist es, die Wohnungen und vor allem den Mietzins vergleichbar zu machen. Die Städte erstellen den einfachen Mietspiegel in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden. Er berücksichtigt die Größe der Wohnfläche, Standort und Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Immobilie.

Der qualifizierte Mietspiegel entsteht alle zwei Jahre nach wissenschaftlichen Maßstäben. Weil er von der Gemeindeverwaltung förmlich beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht wird, gilt er als Grundlage in einem Zivilprozess zum Beispiel bei Streitigkeiten über Mieterhöhungen.

Maßgeblich ist außerdem die Kappungsgrenze. Sie begrenzt Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent, in 360 Städten und Gemeinden sogar nur um 15 Prozent. Bei Neuvermietungen ist der Eigentümer nicht an den Mietspiegel gebunden. Er kann die Wohnung auch zu höheren Mieten anbieten.

Erhöhen kann der Eigentümer die Miete auch nach Modernisierungen. Liegt sie danach weiterhin unterhalb des Mietspiegels, ist eine weitere Mietsteigerung zulässig.