MiFID ist eine europäische Finanzmarktrichtlinie und steht für Markets in Financial Instruments Directive. Die erste Auflage stammt aus dem Jahr 2004 und hatte das Ziel, einheitliche Regeln zur Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte zu schaffen. Damit verbunden ging es vor allem darum, den Anlegerschutz zu stärken und den Börsenhandel zu liberalisieren. Die Finanzmarktkrise im Jahr 2008 machte deutlich, dass der Schutz nicht ausreicht.
Als Folge daraus verabschiedete die Europäische Kommission im Jahr 2014 eine Nachfolge-Richtlinie, MiFID II. Sie gilt seit dem 3. Januar 2018 für alle Finanzprodukte, also auch für börsengehandelte Fonds (ETF), und führt zu strengeren Anforderungen in der Anlegerberatung. So müssen die Anbieter den geeigneten Zielmarkt definieren. Berater sind dazu verpflichtet, Kundengespräche zu protokollieren und alle Nebenkosten und Provisionen einer Kapitalanlage offenzulegen. Der Fachbegriff hierfür lautet EX-ante Kostenausweis oder Ex-ante Kosteninformation. Die Ex-post Kosteninformation dagegen listet alle innerhalb eines Jahres tatsächlich angefallenen Kosten auf.