Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Dies ist die Bezeichnung für das Unternehmen, das für die Verwaltung des geschlossenen Investmentvermögens verantwortlich ist. Die KVG entscheidet unter anderem darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird und ist für das Risikomanagement verantwortlich. Damit ein Unternehmen als KVG von der BaFin zugelassen wird, muss es ein aufwendiges Prüfungsverfahren durchlaufen und zahlreiche Anforderungen aus dem KAGB erfüllen. Zudem wird die KVG fortlaufend von der BaFin überwacht.