Das Gesetz zur umfassenden Regulierung und staatlichen Aufsicht aller wesentlichen Investmentvermögen, einschließlich der geschlossenen Investmentvermögen / AIF, ist am 22. Juli 2013 In Kraft getreten.
Es ersetzt das bis dato geltende Investmentgesetz.
Im Vergleich zu der vorigen Rechtsgrundlage gab es bei der Einführung des KAGB einige Änderungen.
Dazu gehört insbesondere die getrennte Verwahrung des Unternehmensvermögens und des Fondsvermögens über eine Depotbank.
In dem KAGB ist nun auch geregelt, dass jedes Management eines Investmentvermögens eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) voraussetzt. Sowohl die KVG selbst, als auch deren Geschäftsführer werden fortlaufend von der BaFin überwacht.
Zudem haben Kapitalverwaltungsgesellschaften ein Risikomanagement einzurichten.