Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Jahresbericht

Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft erstellt die Gesellschaft einen Jahresbericht, dieser wird auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

Der Jahresbericht (einschließlich Jahresabschluss und Lagebericht) wird allen Gesellschaftern eines Fonds in Textform bekannt geben bzw. mit der Einladung zur Beschlussfassung versendet.

Über den Umfang dieser laufenden Berichterstattung bestehen klare gesetzliche Vorschriften.

Die Jahresberichte sind zu den üblichen Geschäftszeiten wahlweise als pdf-Download auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf einem dauerhaften Datenträger bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhältlich.