Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Gesellschafterversammlung

Bei einer Gesellschafterversammlung handelt es sich um das Zusammenkommen aller Gesellschafter einer GmbH oder einer Kapitalgesellschaft. Nach aktueller Rechtsprechung müssen die Gesellschafter einmal pro Jahr eine Gesellschafterversammlung abhalten.

Werden Kommanditanteile im Rahmen eines öffentlichen Angebots platziert, besteht die Möglichkeit, einen Treuhandkommanditisten als Handelsregistertreuhänder einzuschalten. Hierdurch kann auf der Gesellschafterversammlung der Treuhänder die Anleger vertreten, die Investoren erteilen eine entsprechende Weisung für die Stimmabgabe. Durch einen Treuhänder wird die Durchführung von Gesellschafterversammlungen vereinfacht.