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Unmittelbar an der Investmentkommanditgesellschaft beteiligter Anleger, der mit seinem Namen in das Handelsregister eingetragen wird. Dem Direktkommanditisten stehen die gesellschaftsrechtlichen Rechte (z. B. Vermögens-, Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte) und Pflichten (insbesondere Einzahlung der Einlage) unmittelbar zu.