Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Direktkommanditist

Unmittelbar an der Investmentkommanditgesellschaft beteiligter Anleger, der mit seinem Namen in das Handelsregister eingetragen wird. Dem Direktkommanditisten stehen die gesellschaftsrechtlichen Rechte (z. B. Vermögens-, Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte) und Pflichten (insbesondere Einzahlung der Einlage) unmittelbar zu.