Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Zeichnungsschein

Auch Beitrittsvereinbarung oder Beitrittserklärung genannt, ist der Zeichnungsschein ein Antrag zur Beteiligung an einem alternativen Investmentfonds.

Der Anleger gibt mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung ein entsprechendes Angebot ab.

Mit der Annahme durch die Fondsgesellschaft (direkte Beteiligung) bzw. die Treuhandgesellschaft (treuhänderische Beteiligung) und nach Ablauf der Widerrufsfrist wird der Vertrag wirksam abgeschlossen.

Im nächsten Schritt wird der Anleger über die folgende Abbuchung der entsprechenden Zeichnungssumme zzgl. Agio informiert.