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Das KAGB schreibt vor, dass für jedes alternative Investmentvermögen eine unabhängige Verwahrstelle zu beauftragen ist. Verwahrstellen übernehmen bestimmte Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Sie kontrollieren z. B. die korrekte Verwendung der angelegten Gelder oder prüfen die Eigentumsverhältnisse an den Vermögensgegenständen (z. B. Immobilien).