Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Platzierungsgarantie

Bei geschlossenen AIF ist zum Platzierungsstart nicht immer sicher gestellt, dass das benötige Eigenkapital vollständig und termingerecht vom Emittenten eingeworben werden kann.

Damit die Investition (Kauf der Immobilie) und auch die Anlagestrategie des Fonds wie geplant umgesetzt werden können, gibt es in der Regel einen Garanten, der eine Platzierungsgarantie für den jeweiligen Fonds gibt.

Sollte nach Ablauf der Platzierungsfrist eine Differenz zwischen dem bis dahin eingeworbenen und dem benötigten Eigenkapital vorhanden sein, ist der Garant zur Zeichnung der noch offenen Anteile verpflichtet. Auf die Bonität des Garanten ist zu achten.