Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft, abgekürzt KG, ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern. Sinn und Zweck ist es, gemeinsam mit Partnern ein Geschäft zu führen. Dabei haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Sie führen und repräsentieren das Unternehmen.

Kommanditisten dagegen haften nur mit ihrer Einlage. Die Zeichner geschlossener Immobilien-AIF sind typischerweise Kommanditisten. Sie erhalten ihren Anteil aus dem Gewinn des Unternehmens. Komplementäre und Kommanditisten können sowohl natürliche Personen als auch andere Personengesellschaften sein, zum Beispiel bei einer GmbH & Co. KG. Diese Konstruktion begrenzt die Haftung auch des Komplementärs.

Die KG und alle Gesellschafter müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Das hat Konsequenzen vor allem für die Kommanditisten, denn erst mit dem Eintrag beschränkt sich ihre Haftung auf die Kommanditeinlage.

Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ersetzt der Komplementär den Vorstand. Die Kommanditanteile sind in Aktien aufgeteilt. Die KGaA ist keine Personen- , sondern eine Kapitalgesellschaft.