Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Haftsumme / Nachschusspflicht

Nach Leistung des in der Beitrittsvereinbarung vereinbarten Kommanditanteils (Anlagebetrag) zzgl. Ausgabeaufschlags übernehmen die Gesellschafter grundsätzlich keine weiteren Zahlungs- oder Nachschusspflichten oder Haftungen.

Dies gilt auch im Fall einer Auflösung der Gesellschaft.