Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Family Office

Family Office

Bei einem Family Office handelt es sich um eine Gesellschaft mit dem Zweck, das Vermögen wohlhabender (Unternehmer-)Familien strategisch zu verwalten und zu vermehren. Anleger und Eigentümer eines Family Office sind in der Regel identisch, weshalb der Gesetzgeber keine Schutzbedürftigkeit erkennt. Im Unterschied zur Vermögensverwaltung ist daher keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nötig.

Die BaFin unterscheidet in ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Family Offices vom 14.05.2014 zwischen privaten und externen Family Offices. Ebenfalls üblich sind die Begriffe Single und Multi Family Office. Single Family Offices verwalten das Vermögen einer einzigen Familie, Multi Family Offices erbringen diese und weitere Dienstleistungen wie Controlling, Buchführung, Steueroptimierung und Sicherheitsmanagement für mehrere Familien.

Üblicherweise liegt das verwalte Vermögen dabei mindestens im zweistelligen Millionenbereich. Gab es vor 20 Jahren noch kaum solche Gesellschaften in Deutschland, ist ihre Zahl inzwischen schätzungsweise auf 1.000 gestiegen. Da die Zahl der Millionäre kontinuierlich wächst und damit der Bedarf an individueller Beratung, dürfte der Trend noch lange nicht beendet sein.