Finanzlexikon

Immobilien-Fachwissen von A bis Z

Beitrittsvereinbarung

Eine Beitrittsvereinbarung, auch Beitrittserklärung oder Zeichnungsschein genannt, ist ein Antrag zur Beteiligung an einem alternativen Investmentfonds. Der Anleger gibt mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung ein entsprechendes Angebot ab.

Mit der Annahme durch die Fondsgesellschaft (direkte Beteiligung) bzw. durch die Treuhandgesellschaft (treuhänderische Beteiligung) und nach Ablauf der Widerrufsfrist wird der Vertrag wirksam abgeschlossen.

Im nächsten Schritt wird der Anleger aufgefordert die entsprechende Zeichnungssumme zzgl. Agio an die Fondsgesellschaft zu überweisen.